In der Regel gesetzlich geregelt, aber Mitarbeiter die besonders schmutzige Arbeit verrichten haben das Recht, laut Tarifvertrag einen Zuschlag zu beanspruchen.
Falls die Arbeit weit weg vom Unternehmenssitz durchgeführt wird und das Unternehmen davon ausgeht, dass die Mitarbeiter an diesem Arbeitsplatz übernachten sollten, müssen Verkehrsarttart, Unterbringung und Verköstigung, Arbeitszeiten und Auftragsdauer lokal vereinbart werden.
Die Entlohnung jedes Mitarbeiters wird individuell zwischen dem Unternehmen und dem Arbeitnehmer, ohne Eingreifen der Organisationen festgelegt. Dies gilt auch für gefährliche Arbeit.