Sie sind ein entsandter Arbeitnehmer: Ihr Arbeitgeber muss Sie in dem
Land, in dem er ansässig ist, eintragen und dort Sozialbeiträge abführen. Der Arbeitgeber muss im Besitz des Formulars A1 sein, um zu beweisen, dass Sie bezüglich Arbeitsunfällen, Krankheit, Rente, Familienzulagen usw. tatsächlich abgesichert sind.