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Belgien

Zuletzt aktualisiert am 30.09.2024
Alle Währungen sehen in Euro (€)

Lohn pro Kategorie

Unqualifiziert

Kat. I
17.739 EUR pro stunde

Qualifiziert

Kat. IA
18.622 EUR pro stunde
Kat. II
18.913 EUR pro stunde
Kat. IIA
19.855 EUR pro stunde

Spezialist

Kat. III
20.112 EUR pro stunde

Vorarbeiter

Kat. IV
21,348 EUR pro stunde

Anfänger/junge Arbeiter

Kat. I
17.739 EUR pro stunde

Fachkräfte

Teamleiter A
22.123 EUR pro stunde (team a: team bestehend aus arbeitern der gleichen kategorie)
Teamleiter B
23.483 EUR pro stunde (team b: team bestehend aus arbeitern verschiedener kategorien)
Supervisor
25.618 EUR pro stunde

Täglich

8 stunde(n)

Wöchentlich

40 stunden

Überstunden

1 stunde pro tag
2 stunden pro tag (woche mit „flexibler arbeit“)
5 stunden pro woche samstage (samstagsarbeit gilt als überstundenarbeit und kann zu den 5 <br/>pro woche erlaubten überstunden hinzugezählt werden)
10 stunden pro woche (woche mit „flexibler arbeit“)
180 stunden pro jahr

Pausen

Ruhe

nach 6 Stunden Arbeit
15 minuten rechtsvorschrift - kein branchentarifvertrag

Besondere Bedingungen

Info
Liste gefährlicher und ungesunder Arbeit auf Anfrage. Keine Stundenbegrenzung aber Lohnzuschläge: von 10% bis 100% je nach Arbeitsart.

Innerhalb von Belgien

Reisekostenzuschuss

Info
Fahrtkosten und Mobilitätszulage (aufgrund der für lange Fahrten aufgewandten Zeit) schwanken je nach Entfernung und Zeit.

Einzelheiten auf Anfrage.

Verpflegungsgeld

3.247 EUR

Überstunden

20 % pro stunde falls nicht in stunden ausgeglichen
0 % in woche mit flexibler arbeitszeit

Nachtarbeit

Vereinbar
Von 22:00 bis 06:00
25 %

Samstagsarbeit

50 %
Info
Samstags ist die Prämie fällig auch wenn die Stunden abgegolten werden.

Sonntagsarbeit

Nicht auf Branchenebene reguliert

Arbeit an gesetzlichen Feiertagen

Die Arbeit an gesetzlichen Feiertagen muss durch einen zusätzlichen freien Tag ausgeglichen werden.

Schichtarbeit

10 %
25 % nachtschicht

Gefährliche Arbeit

10 bis 100 %
Info
Liste gefährlicher Arbeiten auf Anfrage erhältlich

Jährliches Urlaubsgeld

Anwendbar
15,38 % des bruttolohns um 8% gestiegen
Juni

13. Monat

Anwendbar
9 % des bruttolohns
Bezahlt am november

Anzahl Urlaubstage

32 tage pro jahr

Gesetzliche Feiertage

10 tage pro jahr
Neujahrstag (1. Januar)
Ostermontag
1. Mai
Christi Himmelfahrt
Pfingstmontag
21 Juli
Maria Himmelfahrt
Allerheiligen (1. November)
11 November
Weihnachtsfeiertag (25. Dezember)

Sozialversicherungs beiträge

13,07 % des bruttolohns um 8% gestiegen

Einkommenssteuer

± 30 %

Krankheit/Erkrankung

Tag 1 bis 7 : 100 % vom arbeitgeber bezahlt
Tag 8 bis 14 : 85,88 % vom arbeitgeber ohne zahlung der sozialversicherung bezahlt
Tag 15 bis 30 : 85,88 % vom arbeitgeber und der sozialvericherung bezahlt

Arbeitsverletzungen/-unfälle

Vorübergehende Unfähigkeit: 90 % des bruttolohns
Ständige Arbeitsunfähigkeit jährliche zuwendung
Info
Betrag abhängig von der Quote der dauerhaften Unfähigkeit

Info Kontakte

ACLVB - CGSLB

Boudewijnlaan 9 , 1000 Brussel
Tel. +32 (0)2 882 13 00
Sie können uns in folgenden Sprachen kontaktieren
Englisch, Französisch, Niederländisch

ACV Bouw - Industrie & Energie

Sie können uns in folgenden Sprachen kontaktieren
Niederländisch

ALGEMENE CENTRALE - ABVV / CENTRALE GENERALE - FGTB

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Niederländisch, Englisch, Französisch, Portugiesisch

CSC Batiment - industrie & énergie

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Französisch