Arbeitnehmer können an manchen Tagen mehr als 8 Stunden pro Tag, bis zu 56 Stunden pro Woche (60 bei Saisonarbeit) und an manchen Tagen weniger als 8 Stunden pro Tag / 56 Stunden pro Woche arbeiten, aber am Ende dieses Zeitraum muss die Durchschnittsarbeitszeit 40 Stunden pro Woche betragen. In diesem Fall gibt es keine Überstunden.
KÖRPERLICHE UND GEISTIGE BELASTUNG - Arbeit der Fahrer von schweren Kraftfahrzeugen im allgemeinen Verkehr - Arbeit mit schweren Baumaschinen, - Arbeit in Höhen über 25m........min. 15% - Arbeit in der Tiefe in engen Kanälen und Gräben unter 3m .........min. 10% - Arbeit auf Hängegerüsten ........min. 25% - Arbeit in Tunnelbau und Felssicherung /....min. 30-40% - Minen laden und zünden .....min. 25 % - Senkkästen und Taucharbeiten ......min. 50%
Vergütung für Bereitschaftsdienst
70
%
des stundelohns
(nicht weniger als der gesetzliche mindestlohn)
Vom Arbeitgeber bezahlte und auf Bruttolohn berechnete Beiträge: nationale Krankenversicherung 15 %, Beitrag für Arbeitsunfälle 0,5 %, Beschäftigungsbeitrag 1,7 %