Die Leistungen wegen Arbeitsunfähigkeit werden vom Land des Wohnsitzes der Person gezahlt, also von dem Land, das die Formblätter E106 oder S1 sowie die europäische Krankenversicherungskarte ausgestellt hat. Weitere Infos: https://www.haigekassa.ee/en/workers-posted-estonia-other-eu-member-states-form-e106