Die Zulage wird vor einem Zeitraum von mindestens 15 aufeinanderfolgenden Urlaubstagen gezahlt. Bei kürzeren Urlauben wird nur ein proportionaler Teil der Zulage gezahlt, sofern nicht anders schriftlich vereinbart.
Wenn das Krankengeld 55% oder 60% beträgt, werden zusätzlich 5% gewährt wenn: - die Vergütung gleich oder unter 500 EUR liegt - wenn es mehr als 3 bis zu 16 Jahre alte oder im Falle einer Familienbeihilfe bis zu 24 Jahre alte Kinder gibt - wenn es ein behindertes Kind in der die Beihilfe erhaltenden Familie gibt.
Ein ernster oder tödlicher Unfall muss der Arbeitsinspektion (ACT: Autoridade para as condições do trabalho) vom Arbeitgeber innerhalb von 24 Stunden mitgeteilt werden. Baugewerbe: kommt der Arbeitgeber dieser Regelung nicht nach, haftet der Subunternehmer während 24 Stunden, danach haftet der Hauptunternehmer.