Diese Website enthält gezielte Angaben zu Lohn, Arbeitsbedingungen und Rechten von Bauarbeitern in allen europäischen Sprachen für sämtliche europäischen Länder. Bauarbeiter finden hier nützliche Links und Kontakte zu Gewerkschaftsvertretern, die falls erforderlich gern Hilfe und Unterstützung anbieten.
Mehr Stunden aufgrund Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, aber nicht mehr als 416 Stunden pro Jahr. Die gesamte Überstundenanzahl darf durchschnittlich 8 Stunden pro Woche in einem nicht länger als 26 aufeinanderfolgende Wochen dauernden Zeitraum nicht überschreiten. Diese Dauer kann höchsten auf 52 aufeinanderfolgende Wochen erhöht werden, und dies nur aufgrund einer tariflichen Regeung.
Kann nach einem Zeitraum von 6 Stunden nicht überschreitender kontinuierlicher Arbeit (Minderjährige: 4,5 Stunden) in jeweils 15 Minuten nicht unterschreitende Abschnitte aufgeteilt werden
a*) Untertagearbeit zum Abbau von Kohle, Erzen und anderen Rohmaterialien, im Kohlebaugewerbe und in Abbaustätten für geologische Untersuchungen b**) an Arbeitsplätzen mit 3-Schichtbetrieb oder ununterbrochenen Arbeitseinsätzen c***) an Arbeitsplätzen mit 2-Schichtbetrieb; Arbeitnehmer unter 18 (z. B: Minderjährige) unterliegen besonderen arbeitsgesetzlichen Bestimmungen
Nur wenn es sich um eine Geschäftsreise handelt. Dies gilt auch für geschäftliche Auslandsreisen.
Verpflegungsgeld
Min
148
CZK
falls die reise 5 bis 12 stunden dauert
Min
225
CZK
falls die reise mehr als 12 stunden dauert
Min
353
CZK
falls die reise mehr als 18 stunden dauert
Übernachtungsgeld/Mietzulage
Anwendbar
falls pendeln nicht möglich ist und der mitarbeiter auf der baustelle bleibt, werden die kosten für unterbringung vom arbeitgeber übernommen.
6,5
%
der steuergrundlage
sozialversicherungs beiträge vom mitarbeitergehalt abgezogen
4,5
%
der steuergrundlage
krankenversicherung (privat)
24,8
%
der steuergrundlage
zusätzliche sozialversicherung
arbeitgeber: 25% der bewertungsgrundlage (= bruttolohn) (darin: 2.3% krankenversicherung , 21.5% rentenversicherung und 1.2% nationale beschäftigungspolitik)
Der vom Lohn des Mitarbeiters abgezogene Sozialversicherungsbeitrag beträgt 6.5% seines Lohns. Die vom Arbeitgeber bezahlten 25% kommen zum Bruttolohn des Mitarbeiters hinzu. Dasselbe gilt für die Krankenversicherung: der vom Lohn des Mitarbeiters abgezogene Beitrag beträgt 4.5%. Die vom Arbeitgeber bezahlten 9% kommen zum Bruttolohn des Mitarbeiters hinzu.
Ab dem 15. Tag 60% der täglichen Bewertungsgrundlage
Maximum
1.537
CZK
pro tag
Zeitpunkt, ab dem
31
tag
66
%
Maximum
1.691
CZK
pro tag
Zeitpunkt, ab dem
61
tag
72
%
Maximum
1.844
CZK
pro tag
Arbeitsverletzungen/-unfälle
Arbeitgeber (Versicherer) zahlt die Differenz zwischen Lohnausgleich/Krankenversicherungsleistungen und Durchschnittseinkommen (bis zu 100%). Der Arbeitgeber ist zum Abschluss eines Versicherungsvertrags verpflichtet, um dies abzudecken.